Allgemeine Informationen zur gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II)
Alle wichtigen Informationen über die rheinland-pfälzische Form der Oberstufe erhält man auf der MSS-Webseite des Ministeriums.
Den aktuellen Kursarbeitsplan gibt es zum Download, den Stundenplan kann man über Sdui einsehen.
Das Kursangebot am FMSG
Im Januar findet für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 und deren Eltern eine Informationsveranstaltung zur Wahl der Grund- und Leistungsfächer statt. Die Festlegung der Fachwahl erfolgt bis zum 21. Februar 2025 (Fächerwahlbogen). Alle aus der gymnasialen Mittelstufe bekannten Fächer (einschließlich das Wahlfach Informatik und auch Spanisch) werden als Grundfächer angeboten (Erdkunde und Sozialkunde bzw. Geschichte als ein übergreifendes Fach). Als Leistungsfächer werden alle Fächer außer Religion/Ethik, DS und Philosophie angeboten.
Auch Sport kann als Leistungsfach gewählt werden. Vor der Teilnahme am Leistungsfach Sport muss eventuell im März 2025 ein Eignungstest absolviert werden. Nähere Auskünfte erteilen die Sportlehrer/-innen.
Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird auch das Leistungsfach Informatik angeboten. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Leistungsfach ist die Belegung des Wahlfaches Informatik in den Klassenstufen 9 und 10. Über eventuelle Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
Die Einrichtung der Oberstufenkurse erfolgt auf der Grundlage des Wahlergebnisses und der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden. Für Leistungsfächer und eventuell auch Grundfächer, für die zu wenige Wahlen vorliegen, können keine Kurse eingerichtet werden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler haben in diesem Fall die Möglichkeit, ihre Fächerkombination neu zu wählen. Für alle anderen ist die getroffene Wahl verbindlich und kann nur noch zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 (Umwahlantrag) im Rahmen des organisatorisch Machbaren geändert werden. Die Abwahl eines freiwilligen Faches kann immer zum Halbjahresende erfolgen (Abwahlantrag). Der Austritt aus dem Religionsunterricht ist unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit mit einem formlosen Antrag möglich.
Falls ein individuelles Beratungsgespräch mit der MSS-Leitung gewünscht wird, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Sekretariat der Schule (Tel. 06232-141600) oder per Mail (mss@fmsg-speyer.de).
Facharbeit und Besondere Lernleistung
In der MSS soll mit Blick auf die angestrebte Studierfähigkeit das Heranführen an das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten besonders gefördert werden. Deshalb können Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum selbstständig arbeiten und die Ergebnisse, schriftlich dargestellt, benoten lassen. Diese Note kann als Besondere Lernleistung (BLL) oder als Facharbeit (FA) in die Qualifikation eingebracht werden. BLL und Facharbeit sind ähnliche Arbeitsformen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden in der unten stehenden Tabelle kurz dargestellt.
Ausführliche Informationen findet man in der vom Ministerium herausgegebenen Broschüre "Handreichung Arbeitsformen in der gymnasialen Oberstufe" oder in der Broschüre „Mainzer Studienstufe".
Weitere Materialien finden Sie hier:
FA | BLL | |
Inhaltliche Zugehörigkeit | · zu einem belegten Leistungsfach des Schülers | · zu einem oder mehreren Unterrichtsfächern · ersetzt die BLL ein Fach im Abiturprüfungsprofil, muss sie diesem Fach zugeordnet sein |
Bearbeitungszeit | 12 Unterrichtswochen | bis zu einem Schuljahr |
Umfang | max 12 Seiten (ohne Anhang) | 20-25 Seiten (ohne Anhang) |
Termine (siehe auch Terminkalender) |
· Abgabe spätestens 6 Wochen vor Ende des Halbjahres 12/2
· Kolloquium spätestens zum Ende des Halbjahres 12/2
· Note im Zeugnis 12/2
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· Abgabe spätestens zum Ende des Halbjahres 12/2
· Kolloquium spätestens vor den Weihnachtsferien in 13
· Note im Zeugnis 13
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Einbringung in die Gesamtqualifikation | kann in die Qualifikation Block I eingebracht werden (wenn sie mit mindestens 5 MSS-Punkten bewertet wurde) | kann in die Qualifikation des Prüfungsbereiches (Block II) eingebracht werden und/oder das 5.Prüfungsfach ersetzen |
Schüler- und Eltern-Information zum Fehlen im Unterricht
Ist eine Schülerin oder ein Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, haben sie oder er (oder im Falle der Minderjährigkeit die Eltern) die Schule unverzüglich zu benachrichtigen (Minderjährige: Meldung der Eltern über Sdui, Volljährige: Anruf im Sekretariat vor Unterrichtsbeginn).
Fehlzeiten aufgrund schulischer Veranstaltungen (z.B. Exkursionen, Schüleraustausch o.ä.) werden ebenfalls festgehalten und auf dem Fehlstundenbogen entschuldigt, zählen jedoch im Zeugnis nicht als Fehlstunden.
Bei vorhersehbarem Fehlen aus außerschulischen Gründen muss sich die Schülerin oder der Schüler für einzelne Stunden bei den entsprechenden Fachlehrern vorher beurlauben lassen. Bei ganzen Tagen entscheidet die Stammkursleitung über die Beurlaubung (Antrag auf Beurlaubung). Beurlaubungen bei Kursarbeiten sowie unmittelbar vor oder nach den Ferien werden in der Regel nicht gewährt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
In begründeten Fällen kann für das Fehlen, insbesondere bei Kursarbeiten, eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden.
Die ausführlichen Regelungen zu Fehlzeiten gibt es zum Download.
Neuanmeldung zur Oberstufe
Schülerinnen und Schüler, die nach der Klasse 10 aus einer nicht gymnasialen Schulform in die Oberstufe des Gymnasiums wechseln wollen, müssen sich für den Besuch der gymnasialen Oberstufe bis zum 01. März des jeweiligen Jahres bei dem Gymnasium bewerben. Auch externe Bewerbungen anderer Gymnasien sollten bis zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein.
Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Anmeldeformular werden folgende Unterlagen benötigt:
- Jahreszeugnis der Klasse 9
- Halbjahreszeugnis der Klasse 10
- falls vorhanden, die Empfehlung der jetzigen Schule für den Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Kopie der Geburtsurkunde
- eine Kopie des Nachweises eines Impfschutzes gegen Masern (Kopie der Umschlagseite des Impfausweises mit dem Namen sowie die Seite mit der Bestätigung des Masernschutzes. Diese Unterlage kann ggf. noch nachgereicht werden)
- ausgefüllter Fächerwahlbogen
Für den Leistungskurs Sport muss im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 eventuell ein Eignungstest absolviert werden.
Eine Information über die Entscheidung zur Aufnahme erhalten Sie kurz vor den Osterferien.
Falls ein individuelles Beratungsgespräch mit der MSS-Leitung gewünscht wird, schreiben Sie mir bitte eine Mail (mss@fmsg-speyer.de). Beim Infotag für die Fünftklässler am 16.11.2024 von 8 - 14 Uhr können auch gerne Neubewerber für die MSS das Schwerd besichtigen (Anmeldung nicht erforderlich). Bitte im Foyer nach Frau Palenczat fragen.
Am 16.01.2025 findet um 19 Uhr ein Elternabend zur Fächerwahl statt. Falls Sie daran teilnehmen möchten, informieren Sie mich bitte vorher per Mail.
Falls die Berechtigung zum Besuch der Oberstufe mit dem Jahreszeugnis nicht erteilt wird, kann eine Prüfung abgelegt werden. Eine schriftliche Anmeldung für diese Prüfung ist zwingend erforderlich.
Formulare
- Abiturzeugnis - Beiblatt Ehrenamt.pdf (189,7 KiB)
- Vereinbarung BLL (53,7 KiB)
- Vereinbarung FA (39,1 KiB)
- Fächerwahlbogen (100,8 KiB)
- Regelungen zu Fehlzeiten (40,5 KiB)
- Formale Aspekte der FA (264,6 KiB)
- Freiwilliger Rücktritt (32,3 KiB)
- Kursarbeitsplan (28,8 KiB)
- Umwahlwahlantrag (auch Abwahl).pdf (83,5 KiB)