Religion - evangelisch

Was bringt mir der Religionsunterricht?

Der Religionsunterricht vermittelt ein Grundlagenwisssen im Bereich unserer abendländischen Kultur. Im Religionsunterricht geht es nicht nur darum, über Religion und Glaube informiert zu sein, sondern auch darum, in diesen Dingen entscheidungsfähig zu werden und verantwortlich zu denken und zu handeln.

Dieser Anspruch, die Glaubensvorstellungen der eigenen Konfession beziehungsweise Religion rational zu bedenken, führt gelegentlich zum Überdenken eigener Glaubenspositionen. Das ist gewollt, denn Religionsunterricht ist kein Glaubenskurs, sondern bietet gerade zur Oberstufe hin auch einen wissenschaftlichen Blick auf Glaube und Religion.

Der Religionsunterricht vermittelt Wissen über die eigene Religion und andere Religionen und Weltanschauungen und trägt zur Entwicklung der Gesprächsfähigkeit mit anderen Religionen und Kulturen bei. Dazu gehört auch die Vermittlung christlicher Wertvorstellungen.

Im Religionsunterricht werden die existenziellen menschlichen Fragen (Wo komme ich her? Wo gehe ich hin? Was ist der Sinn meines Daseins? Was kann ich hoffen? Was soll ich tun?) gestellt und aus christlicher Perspektive beantwortet.

Der Religionsunterricht ist aber nicht nur der Ort rationalen Denkens und Prüfens, sondern bietet Raum für Gespräche über persönliche Glaubensinhalte, im Rahmen des Religionsunterrrichtes kann man daher auch religiöse Praktiken wie Lieder, Gebete und Gottesdienste erleben und erproben.

Wieso ist Religion ein "ordentliches Lehrfach"?

Religion ist ein ordentliches Lehrfach, damit besteht eine Teilnahmepflicht an der Fächergruppe (das ist die einzige Besonderheit) Religion/Ethik. „Ordentlich“ bedeutet in diesem Kontext natürlich nicht „aufgeräumt“, sondern regulär in den Fächerkanon gehörend. So wie man alle anderen Nebenfächer des Kanons (wie Biologie, Physik, Sport, Kunst...) in der Unter- und Mittelstufe nicht abwählen kann, kann man eben auch die Fächergruppe Religion/Ethik nicht abwählen.
In der Oberstufe werden die anderen Fächer des Kanons auch zu unterschiedlich großen Fächergruppen zusammengefasst, daher kann man zwar „Physik abwählen“, aber genau betrachtet heißt das nur, dass man den Schwerpunkt in der Fächergruppe Naturwissenschaften auf ein anderes Fach legt. Abwählen kann man „Naturwissenschaften“ nämlich nicht. Im Falle von Religion und Ethik hat man dieses Wahlrecht lediglich früher. Abwählen kann man nur „außerordentliche“ Lehrfächer, das sind freiwillige Zusatzveranstaltungen wie die dritte Fremdsprache, MIND oder Grundfächer im Freibereich.

Da fragt man sich natürlich, wie ausgerechnet Religion in den Status eines ordentlichen Lehrfaches gekommen ist. Auch dafür gibt es Gründe:

  • In den Staatskirchenverträgen lässt sich historisch gesehen das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in der Formel „Der Staat übernimmt die kirchliche Schulen, im Gegenzug dürfen die Kirchen Religionsunterricht an staatlichen Schulen erteilen“ zusammenfassen. Die Neutralität des Staates bleibt dadurch gewährleistet, dass die Religionsgemeinschaften den Unterricht inhaltlich bestimmen.
  • Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben die Stellung des Religionsunterrichtes aus bitterer Erfahrung heraus noch verstärkt, indem sie den Religionsunterricht im Grundgesetz festgeschrieben haben. Im Klartext: Jedes andere Fach kann aus dem Kanon gestrichen werden, Religion nicht, das bedürfte einer Grundgesetzänderung.

Man könnte einwenden, dass unsere Gesellschaft heute wenig Wert auf Religion legt. Welches Interesse hat der Staat dann noch an einem teueren Religions-/Ethikunterricht?

  • Nach dem 2. Weltkrieg wuchs die Erkenntnis, dass es einem Staat nicht gut tut, wenn er seine Ethik staatsintern macht. Man erkannte, dass es sinnvoll ist, ein unabhängiges Korrektiv zu haben und eine Werteerziehung an den Schulen zu etablieren. Daher entschied man sich für die Fächergruppe Religion/Ethik und nicht für eine Art „Staatsbürgerkunde“.
  • Wir leben in einer multikulturellen Gesellschaft, die sehr wohl zahlreiche religiöse Strömungen hat. Zum einen vermitteln Religion und Ethik Sachwissen über die Religionen der Welt, zum anderen befähigen sie, sich im religiösen Markt der Möglichkeiten zu orientieren. An beiden Dingen besteht ein staatliches Interesse, denn weder soll der Mensch mit deutschem Pass in einer globalisierten Welt in jedes religiöse Fettnäpfchen tappen, das ihm so begegnet, noch gibt es staatlicherseits ein Interesse an der Verbreitung weltanschaulich oder religiös autoritärer Gruppen, die das Grundgesetz ablehnen.
  • Um solche Systeme zu erkennen, sollte der mündige Bürger wissen, was er selbst glaubt oder eben auch nicht glaubt. Religions- beziehungsweise Ethikunterricht leitet zu aufgeklärtem und kritischem Verhalten an, auch dem eigenen Glauben und dem eigenen Weltbild gegenüber und verhindern somit religiöse Intoleranz und Fundamentalismus.

Abschließend noch der Hinweis: Religionsunterricht ist nach deutschem Verständnis nicht nur ein Recht von Kirchen oder Religionsgemeinschaften, sondern ein Recht des Kindes!

Warum und worauf gibt es in Religion Noten?

Wie in jedem ordentlichen Lehrfach müssen in Religion Leistungen benotet werden und es gibt keinen Bonus für Getaufte, Messdiener oder kirchliche Gottesdienstbesucher. Wir bewerten nicht den Glauben, sondern das Wissen. Wir diskutieren Glaubensfragen, bewerten sie aber nicht.

Noten bekommt man nach der übergreifenden Schulordnung auch in Evangelischer Religion für vielfältige Leistungsnachweise, die sich von den anderen Fächern nicht unterscheiden (Hausaufgabenüberprüfungen, Epochalnoten, Heftnoten, Sonderüberprüfungen... ).

Muss ich an Gott glauben oder getauft sein, um an Evangelischer Religion teilnehmen zu dürfen?

Klare Antwort: Nein!

Man muss weder glauben, noch getauft sein, um am Evangelischen Religionsunterricht teilnehmen zu dürfen. Man muss lediglich sein Verlangen erklären, den Unterricht besuchen zu wollen. Evangelische Schülerinnen und Schüler werden automatisch dem Evangelischen Religionsunterricht zugewiesen (so wie Katholiken dem Katholischen Unterricht angehören), Schülerinnen und Schüler anderer Konfessionen und Religionen müssen im Sekretariat oder beim Klassenlehrer ihren Teilnahmewunsch erklären. Aus organisatorischen Gründen funktioniert das in der Regel nur zu Beginn eines Schulhalbjahres.

Hilfe-ich will hier raus! Wie verlasse ich den Religionsunterricht?

Immer wieder landen Menschen in Religion, die da entweder noch nie hinwollten oder erkennen, dass sie dort falsch sind. Diesen Zustand muss man jetzt nicht bis ans Ende seiner schulischen Tage ertragen. Für den Fall, dass man schlicht falsch zugewiesen wurde, teilt man das dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin mit, das wird dann im Schülerdatensatz geändert.

Unter Umständen ändert sich allerdings im Lauf eines Lebens die Einstellung zum Fach Evangelische Religion und man möchte aus Gewissensgründen den Religionsunterricht verlassen. Das kann man tun, doch gelten hierbei folgende Spielregeln:

  • Religionsmündige Schülerinnen und Schüler (ab 14 Jahren) erklären mit dem Formblatt "Austritt aus dem Religionsuntericht" (Im Sekretariat) den Austritt.
  • Jüngere Schülerinnen und Schüler nehmen dasselbe Formblatt und lassen es von ihren Erziehungsberechtigten unterschreiben.
  • Taktisch geschickt wechselt man jeweils zu den Halbjahren, da ansonsten ein Leistungsnachweis im aufnehmenden Fach erbracht werden muss.

In der Regel ist dieser Weg eine Einbahnstraße, denn über die Wiederaufnahme in den Religionsunterricht entscheidet allein der Religionslehrer! Wer also gerade in der Oberstufe aus Interesse auch einmal Ethik oder Katholische Religion besuchen möchte, sollte es dem zuständigen Kollegen mitteilen, denn dann darf man auch gerne wieder in den Evangelischen Religionsunterricht zurückkehren.

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