Förderantrag

Förderanträge

Anträge zur Teilnahme an Schulveranstaltungen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
immer wieder kann es vorkommen, dass es Familien aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, ihre Kinder an den schulischen Aktivitäten (Klassenfahrten, Wanderungen, Skifreizeiten, Abiturfahrten, etc.) teilnehmen zu lassen. Da diese Veranstaltungen jedoch aus sozialer und pädagogischer Sicht sehr wichtige Bestandteile der schulischen Ausbildung sind, sind wir bemüht, allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb stellen wir in besonderen Fällen auf Antrag diesen Familien einen Zuschuss zur Verfügung. 
 
Im Interesse der Kinder sollten Sie sich im Bedarfsfalle nicht scheuen, einen Antrag beim Förderverein zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat oder Sie können es sich hier herunterladen.
Anschließend geben Sie den ausgefüllten Antrag bei der Klassenleitung Ihres Kindes ab. Der Vorstand des Fördervereins behandelt ihn dann vertraulich und entscheidet unbürokratisch.
 
Noch ein Hinweis: Wenn Sie im AlG II-Bezug stehen oder Wohngeld bzw. Sozialhilfe erhalten, können Sie beim Jobcenter oder bei der Stadtverwaltung Speyer (Wohngeldstelle) beantragen, dass Ausflüge oder Klassenfahrten über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden. Das Merkblatt dazu finden Sie hier und im Sekretariat.

 

Antrag auf Zuschuss zu Lernmitteln, Projekten und AG

Liebe Lehrerkräfte,
nachdem die Mittel der Kommunen auch für die Ausstattung der Schulen immer begrenzter werden, möchten wir dazu beitragen, dass auch in Zukunft - soweit es unsere Mittel zulassen - Lehr- und Lernmittel, sowie finanzielle Mittel für Projekte und AGs zur Verfügung gestellt werden können.
Hierzu ist es jedoch wichtig, dass Sie uns Ihre Wünsche - möglichst bereits mit konkreteren Vorstellungen des Bedarfes - zukommen lassen. Hierzu möchten wir Sie bitten, das Formular, das Sie hier herunterladen können, auszufüllen und dann zur weiteren Bearbeitung an die Schulleitung und danach an den Vorstand des Fördervereins weiterzuleiten.
Machen Sie von diesen Möglichkeit Gebrauch.
Bitte beachten Sie, dass Kosten nicht rückwirkend erstattet werden können!